Anträge auf Zuwendung sind ab sofort bis zum 15. November 2024 für Projekte im Folgejahr zu stellen.
Das Niedersächsische Kultusministerium gewährt in Kooperation mit dem Landesmusikrat Niedersachsen Zuwendungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.
Anträge sind auf zweierlei Weise zu stellen:
a) in schriftlicher Form an das
Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Dezernat 1, Fachbereich Startchancen
z.Hd. Frau Sonja Strasser-Hildebrandt
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
b) in digitaler Form an folgende drei Adressen:
Antragsdokumente
1.) Vor der Antragstellung
2.) Antragstellung
3.) Während / nach der Projektlaufzeit
oder